Zwei Wochen vor der UN-Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba liegt ein Entwurf der Abschlusserklärung vor. Zusätzliche konkrete Maßnahmen, Geldbeträge und Zeitpläne bietet das Papier nicht. Mit der Konferenz will die Staatengemeinschaft Mittel mobilisieren, um die Ziele der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung und die Verringerung der Armut zu erreichen.
Sollte die Konferenz in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba vom 13. bis 16. Juli 2015 diese Abschlusserklärung beschließen, würde sie sich dazu bekennen, weltweit „Armut und Hunger zu beenden“.
Zahlreiche finanzielle Maßnahmen werden darin genannt, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehört unter anderem, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auch „eigene finanzielle Ressourcen“ nutzen sollen, um den Prozess voranzutreiben. Es wird vereinbart, illegale Finanzflüsse einzudämmen, um Steuerhinterziehung zu erschweren.
Eine bessere Kooperation in der Steuerpolitik soll vermeiden, dass arme Staaten Einnahmen verlieren. Um das zu erreichen, könnten Staaten wie Deutschland Entwicklungsländern helfen, effizientere Steuersysteme aufzubauen. Umweltschädliche Subventionen sollen verringert werden, heißt es weiterhin in der neuesten Version der 36-seitigen Abschlusserklärung vom 25. Juni 2015, die sich von der älteren Variante auf der Internetseite der Konferenz unterscheidet.
Kein Zeitplan für 0,7-Prozent-Ziel
Das Papier bekräftigt den Willen der reichen Industrieländer, 0,7 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung für staatliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen. Die ärmsten Staaten der Erde sollen davon etwa ein Viertel erhalten. Einen konkreten Zeitplan, um dieses Ziel zu erreichen, nennt die Abschlusserklärung jedoch nicht.
Dies entspricht unter anderem der Haltung der EU. Im Beschluss der Ratstagung vom 26.5.2015 begrüßten die EU-Außen- und Entwicklungsminister die Steigerung der gesamten EU-Entwicklungshilfe auf 58 Milliarden Euro in 2014 (2013: 56,9 Milliarden Euro). Die Mitgliedsstaaten erreichten damit einen gemeinsamen Anteil staatlicher Entwicklungshilfe im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 0,41 Prozent.
„Um das gemeinsame EU-Ziel von 0,7 Prozent des BIP bis 2015 zu erreichen, müssten die EU und ihre Mitgliedsstaaten weitere 38,6 Milliarden Euro mobilisieren“, heißt es im Ministerbeschluss. Die Konsequenz, die Entwicklungshilfe zu erhöhen, zog der Rat aber nicht. Ein Zeitplan fehlt ebenfalls.
Deutschland liegt den EU-Zahlen zufolge 2015 bei gut 13 Milliarden Euro öffentlicher Entwicklungshilfe (0,43 Prozent des BIP). Zum 0,7-Prozent-Ziel fehlen demnach rund 8,3 Milliarden Euro. Einen Zeitplan, um diese Lücke zu füllen, lehnt die Bundesregierung in ihrer Positionsbestimmung für Addis ausdrücklich ab.
Kritik der Zivilgesellschaft
Mehrere Entwicklungsorganisationen kritisierten den Beschluss der EU. Als „Armutszeugnis“ bezeichnete ihn beispielsweise Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das „reiche Europa habe sich von dem Ziel verabschiedet, in absehbarer Zeit 0,7 Prozent zur Verfügung zu stellen“. Das sei „das falsche Signal zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt“, sagte sie im Hinblick auf die Konferenz von Addis.
Die Finanztransaktionssteuer (FTT), eine Umsatzsteuer für Geldgeschäfte, ist aus dem Entwurf der Addis-Erklärung inzwischen verschwunden. Darauf haben unter anderem die USA gedrängt. Dagegen führt die Bundesregierung die FTT in ihrer Positionsbestimmung für Addis als „innovatives Finanzinstrument“ auf, das zusätzliche Mittel für die UN-Nachhaltigkeitsziele erbringen könnte.
Breiten Raum nimmt in der Abschlusserklärung die Beteiligung des privaten Sektors an der Entwicklungsfinanzierung ein. Angesprochen werden unter anderem Partnerschaften zwischen Staaten und Unternehmen (public private partnerships, PPP) und Garantien durch öffentliche Steuergelder, um Infrastrukturen in Entwicklungsländern zu realisieren. Finanzinvestoren, beispielsweise Lebensversicherungen und Pensionsfonds aus reichen Ländern, sollen Mittel dafür zur Verfügung stellen.
Im aktuellen Dokument nicht mehr vorhanden ist ein Absatz mit einer Position, die vielen Entwicklungsländern wichtig war. Dort ging es um eine stärkere Rolle des United Nations Committee of Experts on International Cooperation in Tax Matters. Von dieser Kommission der Vereinten Nationen erhoffen sich die Regierungen ärmerer Staaten, dass ihre Belange besser berücksichtigt werden. Unter anderem die EU plädierte dagegen dafür, die Themen Finanzen und Steuern in der Kompetenz der OECD, der G20 und des IWF zu lassen.
Weiterführende Informationen
Der Entwurf der Abschlusserklärung in der Variante vom 7.5.2015 [pdf, 528 KB]
Der EU-Beschluss zur Entwicklungshilfe vom 26.5.2015 [pdf, 297 KB]
Presseerklärung von Brot für die Welt zum EU-Minister-Beschluss