Berlin, 03.06.2016 – Sollte Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden? Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat diese Frage im Rahmen der nationalen Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele aufgeworfen und ein Rechtsgutachten zum Verfassungsrang für Nachhaltigkeit in Auftrag gegeben.
Am Mittwoch, 8. Juni 2016, findet ab 18:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin, Sitzungssaal 3.101, eine öffentliche Anhörung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?“ statt.
Als Sachverständige sprechen Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin und Mitgründerin der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform gGmbH, sowie der Autor des vom RNE beauftragten Rechtsgutachtens, Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer.
Im Anschluss diskutieren Sachverständige, Bundestagsabgeordnete und Publikum gemeinsam über das Thema.
Marlehn Thieme, Vorsitzende des RNE: „Der Rat für Nachhaltige Entwicklung spricht sich dafür aus, Nachhaltigkeit nicht nur als einen Impuls für Politik und Verwaltungswirklichkeit zu verstehen, sondern Nachhaltigkeit politisch aufzuwerten und als leitendes Handlungsprinzip im Grundgesetz zu verankern.“
Zum Gutachten:
vorzimmer.pa23@bundestag.de bekannt:
- Datum und Thema der Anhörung: 8. Juni 2016, „Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?“
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
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Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE)
Seit 2004 begleitet der Beirat die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch und gibt Empfehlungen ab. Im Parlament hat der Beirat eine Art „Wachhund-Funktion“ – er meldet sich zu Wort, sobald ein Vorhaben die nationale Nachhaltigkeitsstrategie außer Acht lässt. Mit Anhörungen und Positionspapieren werden Debatten angestoßen. So ist der Beirat heute ein wichtiger und lebendiger Bestandteil des Parlaments.
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