„Compact with Africa“: Dialog und Handeln, um die SDGs bis 2030 für alle zu erreichen

Berlin, 30. August 2021 – Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing in der vergangenen Woche zahlreiche afrikanische Partnerländer zum „Compact with Africa“ (CWA). Dies ist eine G20-Initiative, die private Investitionen in Afrika fördert. Es sollte aber auch darum gehen, die ärmsten Länder Afrikas zu erreichen.

Ebenfalls in der vergangenen Woche wies der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen weltweiten Mitgliedern Sonderziehungsrechte in Höhe von 650 Milliarden US-Dollar zu, um die Weltkonjunktur anzukurbeln. Deutschland hat aus dieser Zuteilung knapp 30 Milliarden Euro gutgeschrieben bekommen. Sonderziehungsrechte sind Reserveguthaben beim IWF und geben den Mitgliedstaaten des IWF die Möglichkeit, Kredite in frei konvertiblen Währungen aufzunehmen.

„Durch eine Weitergabe dieser Reserveguthaben an die ärmsten Ländern Afrikas, kann die Bundesregierung eine Vorreiterrolle übernehmen, auch und insbesondere im Sinne des nachhaltigen Wiederaufbaus („recover forward“). So kann dann ebenfalls ein afrikanisches Partnerland beispielsweise bei dem Gemeinwohl zuträglichen Infrastrukturmaßnahmen eine Grundlage schaffen, um auch privatwirtschaftliche Folgeinvestitionen auszulösen“, so Dr. Werner Schnappauf, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE).

Bereits im Juni diesen Jahres hat der RNE gemeinsam mit der Akademie der Wissenschaften Leopoldina eine Empfehlung für Klimaneutralität erarbeitet und darin gefordert: „Die Bundesregierung sollte Wege suchen, um gemeinsam mit anderen IWF-Mitgliedern sicherzustellen, dass die Mittel bei der Aufstockung der Sonderziehungsrechte des IWF den ärmsten Entwicklungsländern zugutekommen.“

Ratsmitglied Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesentwicklungsministerin a.D., ergänzt: „Angesichts der enormen Herausforderungen in den ärmsten Entwicklungsländern, die heute schon mehr leiden als dies nach der Finanzkrise 2008/2009 der Fall war und die besonders durch die Pandemie und den Klimawandel betroffen sind, ist es das Gebot der Stunde, wenigstens einen Teil der Sonderziehungsrechte an die ärmsten Entwicklungsländer weiterzuleiten.“