Die neue CSR-Berichtspflicht führt dazu, dass immer mehr Unternehmen öffentlich darüber berichten, wie nachhaltig sie wirtschaften: Seit Anfang des Jahres haben 121 neue Unternehmen ein Profil in der Datenbank des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angelegt. Insgesamt geben mittlerweile 218 deutsche Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach dem DNK-Standard ab, darunter 15 Dax-Konzerne und sieben im M-Dax notierte. Zu den europäischen Anwendern gehören jeweils ein schwedisches, finnisches sowie österreichisches Unternehmen. Der Sustainability Code, wie der Nachhaltigkeitskodex auf Englisch bezeichnete wird, erweist sich damit auch für internationale Unternehmen als anwendungsfähiger Standard.
Die Berichtspflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen von Unternehmen umfasst fünf Themengebiete. Es geht um das Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens sowie um Umweltbelange, etwa die Emissionen von Treibhausgasen, um Arbeitnehmerbelange, etwa Gleichberechtigung. Dazu kommen soziale Fragen: Wie beeinflusst ein Unternehmen die Kommunen, in denen es angesiedelt ist, achtet es Menschenrechte, etwa in den Lieferketten? Was tun Unternehmen außerdem, um Korruption und Bestechung zu bekämpfen?
Diese Informationen werden für Investoren und die Zivilgesellschaft immer wichtiger. In der EU sind sie seit dem Geschäftsjahr 2017 für alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtend. „Die Richtlinie hat zu einer starken Nachfrage nach dem DNK geführt. Nicht nur von Unternehmen, die ohnehin zu CSR-Berichten verpflichtet sind, sondern auch von mittelständischen Unternehmen und sogar Kommunen“, sagt Yvonne Zwick, Leiterin des Büros Deutscher Nachhaltigkeitskodex. Derzeit hat das DNK-Büro durchschnittlich rund 25 Entsprechenserklärungen im Prüfprozess, davon sind circa 15 von Erstberichtenden.
Mit dem DNK die CSR-Berichtspflicht erfüllen
Die neue Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 zurück, die Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im März in nationales Recht umgesetzt hat – es gilt rückwirkend ab Januar 2017. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde mittlerweile im Hinblick auf das neue Gesetz konkretisiert. Unternehmen, die ihre nichtfinanzielle Erklärung mit Hilfe des Nachhaltigkeitskodex vorbereiten, erhalten so pragmatische Unterstützung zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht. Zeitgleich hat die Europäische Kommission die „Guidelines on non-financial reporting“ veröffentlicht, die sich unter anderem auch am Sustainability Code orientieren.
Die Guidelines führen neben dem Sustainability Code auch andere, international verbreitete Standards an, beispielsweise den Global Compact (COP). Der Nachhaltigkeitsrat setzt auf Zusammenarbeit mit anderen Standards, besonders naheliegend ist die mit dem Global Compact Netzwerk Deutschland. Aus einer DNK-Entsprechenserklärung können jetzt Berichte nach dem COP erstellt werden und umgekehrt, mithilfe eines neu entwickelten Abgleichs.
Die Neuerungen beim DNK
Der DNK hat bereits in der bisherigen Form die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfüllt, doch wurden der Eindeutigkeit halber einige Ergänzungen und Konkretisierungen vorgenommen. Bis Ende dieses Jahres können Unternehmen sowohl nach dem aktualisierten als auch dem alten DNK berichten. Der Neue ist nach wie vor in 20 Kriterien unterteilt. Inhaltliche Änderungen gibt es vor allem bei den ersten beiden Kriterien, in denen Unternehmen ihre Strategie beschreiben und, so der Text bisher, offenlegten, „welche Aspekte der Nachhaltigkeit einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben“.
Was unter „wesentlich“ zu verstehen ist, ist nun weiter definiert. Jetzt müssen Unternehmen auch offenlegen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit sich „wesentlich“ auf Aspekte der Nachhaltigkeit auswirken und vice versa, welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. „Es [das Unternehmen, a.d.R] analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen“, heißt es jetzt.
„Der Nachhaltigkeitskodex gibt Unternehmen nun eindeutiger als bisher Orientierung hinsichtlich der Anforderungen an die Inhalte und den Prozess der Erstellung nichtfinanzieller Erklärungen und Berichte“, sagt Yvonne Zwick. So seien Tipps für berichtspflichtige Unternehmen in ein eigenes Kapitel sowie in die Checkliste eingeflossen, die Unternehmen bei der rechtskonformen Anwendung des DNK unterstützt.
Die erste Kommune ist dabei
Mit der niedersächsischen Stadt Geestland hat eine erste Kommune einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem DNK vorgelegt. „Eigentlich für Unternehmen erstellt, ist der Kodex eine Verpflichtung und Kontrolle des eigenen Wirkens im Sinne der Nachhaltigkeit“, schreibt die Kommune, die mit 33.000 Einwohnern von der Fläche her die zehntgrößte in Deutschland ist. „Strategisch hat die Aufnahme durch den DNK für uns einen sehr großen Wert. Wir haben nun etwas in der Hand, an dem wir unsere Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit überprüfen können“, schreibt Bürgermeister Thorsten Krüger.
Kapitalmarkt warnt: „Kein Blumentopf zu gewinnen“
Auch für Kapitalanleger werden die CSR-Berichte offenbar immer relevanter. „Die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen beruht heute nicht nur auf einer wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftstätigkeit, sondern auch auf gesellschaftlicher Akzeptanz“, schreibt der Deutsche Investor Relations Verband (DIRK), der nach eigenen Angaben 90 Prozent des börsengelisteten Kapitals hierzulande repräsentiert. Der Satz stammt aus dem Vorwort des ersten umfassenden Guides des Verbandes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen.
In dem Bericht heißt es, es gebe ein schrittweises Umdenken innerhalb der Unternehmen in Richtung Nachhaltigkeit. Aber auch externe Faktoren seien wichtig, insbesondere die neuen gesetzlichen Bestimmungen und erhöhte Anforderungen der Investoren, schreiben die Vorstände des Verbandes. „Mit allgemeinen Absichtserklärungen nach dem Motto ‘Allen wohl und niemand wehe’ ist schon heute in der Nachhaltigkeitsberichterstattung kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Gefragt sind hier vielmehr belegbare Fakten und schlüssige Konzepte“, schreiben sie. Entsprechenserklärungen nach dem DNK seien oft ein guter Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, heißt es in dem Bericht.
Entscheidende Innovation: Unternehmensleitung und Aufsichtsrat sind haftbar
Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) betont in einem Positionspapier, wie wichtig die Schlüssigkeit der Nachhaltigkeitsberichte ist. „Investoren werden die Angaben der künftig zu erstellenden nichtfinanziellen Erklärung nutzen, wenn diese glaubwürdig sind“, schreibt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands. „Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, die nichtfinanzielle Erklärung mit derselben Intensität zu prüfen wie den Abschluss und den Lagebericht“, schreibt der IDW. Verantwortlich dafür, dass die neuen, im Handelsrecht verwurzelten Vorgaben erfüllt werden, sei die Unternehmensleitung. Unternehmen müssten dazu auch interne Kontrollen einrichten, um zu verhindern, dass die nichtfinanziellen Erklärungen falsche Angaben enthielten.
Mit der Prüfpflicht für den Aufsichtsrat ist das Thema Nachhaltigkeit in der unternehmerischen Hierarchie nach oben gerutscht. Dies war eine der letzten Änderungen, die im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden.