Berlin, 30.08.2017 – Das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex hat die Anpassungen des DNK an die CSR-Berichtspflicht zum Anlass genommen, die DNK-Datenbank weiter zu optimieren.
Nachdem der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aktualisiert hat, um ihn mit den inhaltlichen Anforderungen des im März 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Einklang zu bringen, sind alle entsprechenden Änderungen nun auch vollständig in der DNK-Datenbank implementiert. Der DNK ist damit weiterhin ein geeigneter Mindeststandard zum Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen und berücksichtigt alle von der Berichtspflicht geforderten Aspekte.
Der Nachhaltigkeitskodex und seine Nutzung sind kostenfrei und mit der jetzt erfolgten Überarbeitung der Datenbank noch einfacher und anwenderfreundlicher.
Schlanke Prozesse: DNK-Checkliste in Datenbank integriert
Unternehmen können ihre nichtfinanziellen Informationen mit der Anwendung des DNK strukturieren, indem sie anhand von 20 Kriterien und ergänzenden Leistungsindikatoren eine Entsprechenserklärung erstellen. Zu jedem Kriterium bietet die DNK-Datenbank ein eigenes Eingabefeld, in das die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Sobald alle Felder ausgefüllt sind, überprüft das DNK-Team die Entsprechenserklärung – vor ihrer endgültigen Veröffentlichung – in der Regel innerhalb von drei Wochen mittels einer Checkliste auf formelle Vollständigkeit. Ab sofort ist der gesamte Prüfprozess in die Datenbank integriert. Das DNK-Büro gibt über die Datenbank Rückmeldung zum Entwurf – bislang lief diese Kommunikation mit den Anwendern in der Regel per E-Mail. Auch die Checkliste selbst wurde überarbeitet: Sie gibt Hinweise, welche zusätzlichen Informationen für die Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne der Berichtspflicht erforderlich sind, und beinhaltet neben den Indikatorensets GRI G4 und EFFAS nun auch die neuen GRI Standards.
Neu: Prüfung auf Vollständigkeit iSd CSR-Berichtspflicht
Unternehmen können nun in der Datenbank angeben, ob sie berichtspflichtig sind und ihre Entsprechenserklärung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-RUG nutzen möchten. In diesem Fall prüft das DNK-Büro, ob zusätzlich zu den Kriterien des DNK auch die gesetzlich geforderten Inhalte vorliegen, und weist ggf. auf Lücken hin. Diesen Service können selbstverständlich auch nicht berichtspflichtige Unternehmen in Anspruch nehmen, die sich in ihrer Berichterstattung freiwillig an den gesetzlichen Anforderungen orientieren möchten. Damit ist der DNK auf zwei Ebenen nutzbar: insbesondere für KMU als niedrigschwelliger Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und darüber hinaus zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung.
Nutzeroptimierung: Erweiterte Datenbank-Funktionen
Um die Erstellung einer Entsprechenserklärung zu vereinfachen, hat das DNK-Büro zusätzlich hilfreiche Funktionen in die Datenbank integriert: Der neue Kommentarmodus erleichtert beispielsweise die gemeinsame Erstellung der Texte innerhalb einer Organisation. Zur besseren Kommunikation können verschiedene Bearbeiter eines Unternehmens ihre Kommentare und Verweise nun direkt in der Datenbank einfügen. Eine Kommentarliste ermöglicht zudem die lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Einträge.
Mit allen Neuerungen wird die Nutzerfreundlichkeit der Datenbank weiter erhöht und Anwendern somit eine verbesserte Performance und noch leichtere Handhabung des DNK geboten.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) fördert verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Er misst die Nachhaltigkeitsleistung von nationalen wie internationalen Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform anhand von 20 grundsätzlichen Kriterien. Ab 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Die EU-Kommission hat den DNK als geeigneten Standard zur Erfüllung der Berichtspflicht gewürdigt. Aufgrund seiner Ausrichtung und unkomplizierten Handhabung ist der DNK jedoch auch und besonders für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Der Rat entwickelt Beiträge für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, benennt konkrete Handlungsfelder und Projekte und verfolgt die Aufgabe, Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel setzt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fort und hat den RNE zum 1. November 2016 für weitere drei Jahre berufen.
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