Die EU will die Landwirtschaft ab 2014 stärker an ökologischen Kriterien ausrichten. Dazu haben sich europäische Kommission, der Rat und das Parlament am 26. Juni auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verständigt. Demnach müssen die europäischen Mitgliedsstaaten 30 Prozent ihrer Direktzahlungen an Landwirte (erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) an Auflagen zum Umweltschutz binden.
Darüber hinaus sind mindestens 30 Prozent der Finanzmittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes bereitzustellen, um Agrarumweltmaßnahmen und andere umweltbezogene Maßnahmen (zweite Säule) umzusetzen. Dieses kommt auch dem ökologischen Landbau zugute. Auf nationaler Ebene können zudem begrenzt Mittel zwischen den beiden Säulen umgeschichtet werden.
Fast die Hälfte der Fläche der EU wird landwirtschaftlich genutzt. Die Agrarpolitik hat für Europa aber nicht nur eine immense ökonomische Bedeutung: Die Art der Bewirtschaftung hat Auswirkungen auf die Artenvielfalt, den Klimaschutz, den Wasserhaushalt, ob und wie viele Schadstoffe in Böden und Grundwasser gelangen, auf den Bodenschutz und die Qualität der Nahrungsversorgung.
Schon im Frühjahr 2010 hatte die EU-Kommission deshalb eine Debatte über die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit von 2014 bis 2020 angestoßen. Nach der nun gefundenen Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament müssen Landwirte ab 2014 Dauergrünland erhalten, ökologische Vorrangflächen ausweisen sowie ihre Fruchtfolge erweitern, um die mit den Zahlungen zum Greening verbundenen Auflagen zu erfüllen.
Als Herzstück der Umweltauflagen gelten die ökologischen Vorrangflächen. Von den bestehenden Ackerflächen sollen ab 2014 fünf Prozent von der intensiven Bewirtschaftung ausgenommen werden. Randflächen, Hecken und Grünstreifen sind besonders artenreich und dienen beispielsweise Vögeln als Lebensraum.
Mehr ökologische Infrastuktur
Zudem soll mit dieser Maßnahme neben dem Schutz von Boden, Klima und Wasser und dem Erhalt der Biodiversität auch der Aufbau einer sogenannten ökologischen Infrastruktur unterstützt werden, beispielsweise die Bestäubung von Blüten durch Insekten. Ab 2017 soll der Anteil der Flächen auf sieben Prozent der Ackerflächen steigen.
Um die Artenvielfalt zu verbessern und Bodenerosion entgegenzuwirken, schränken die EU-Staaten außerdem Monokulturen ein. Verfügt ein Betrieb über mehr als zehn beziehungsweise 30 Hektar Ackerfläche, muss er künftig mindestens zwei beziehungsweise drei verschiedene Kulturpflanzen anbauen.
Europäisches Parlament und Rat müssen der Einigung bis Ende des Jahres formal zustimmen. Ausgehandelt werden noch Finanzfragen, die die Haushaltsplanung für die Zeit von 2014 bis 2020 betreffen. Offen ist beispielsweise, ob Direktzahlungen an Großbetriebe über 150.000 Euro jährlich wie vorgesehen um fünf Prozent gekürzt werden.
Die sozialdemokratische Abgeordnete Ulrike Rodust erinnerte daran, dass sich das europäische Parlament in den Verhandlungen mit wichtigen Forderungen durchsetzen konnte. So sollen künftig nur noch aktive Landwirte Gelder aus dem Brüsseler Agrartopf erhalten. „Die unsägliche Förderung von Flughäfen, Golfplätzen und ähnlichen agrarfremden Unternehmen wird damit endlich ausgeschlossen“, teilte Rodust mit.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sieht in der Reform allerdings „gravierende Schönheitsfehler“. Eine wirksame Pflicht zur Fruchtfolge erreiche viele Betriebe gar nicht, weil sie erst ab Ackerflächen von 30 Hektar gelte, kritisierte Nabu-Experte Florian Schöne.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung zur Reform der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 26. Juni 2013
Fragen und Antworten zur Agrarreform [PDF, 181 kB]
Forderungen des NABU zur EU-Agrarreform
Pressemitteilung von Ulrike Rodust (MdEP, SPD) vom 26. Juni 2013 [PDF, 55 kB]