Berlin, 01.06.2015 – Mit einer Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen die inhaltlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung, wie sie die EU ab dem Geschäftsjahr 2017 fordert, vollständig erfüllen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes juristisches Gutachten, das der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther in Auftrag gegeben hat.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 gilt die EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Nach ihr müssen große Unternehmen im öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. Bis Ende 2016 wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Download dieser Pressemitteilung als PDF-Datei (PDF, 123KB)