Mit einer Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen die inhaltlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung, wie sie die EU ab dem Geschäftsjahr 2017 fordert, vollständig erfüllen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes juristisches Gutachten, das der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther in Auftrag gegeben hat.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 gilt die EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Nach ihr müssen große Unternehmen im öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen.
Bis Ende 2016 wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, forderte zuletzt bei einem parlamentarischen Abend Ende April in Berlin die Bundesregierung auf, den DNK im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens als Standard zu etablieren.
Nur die Festlegung auf einen Standard gewährleistet Vergleichbarkeit
„Eine standardisierte Berichterstattung ist erforderlich, um langfristig vergleichbare Informationen über alle Branchen, Betriebsgrößen und -formen hinweg bereitzustellen und gleichzeitig für Unternehmen den Aufwand zu minimieren“, so Prof. Dr. Alexander Bassen, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung.
„Wir sehen es deshalb als Bestätigung der Arbeit des Rates und der verschiedenen beteiligten Akteure, dass eine unabhängige Kanzlei mit einem neutralen Gutachten den DNK als probates Instrument zur Erfüllung der EU-Berichtspflicht einstuft.“
In seinem Gutachten weist Rechtsanwalt Andreas Hecker, LL.M. oec. von der Kanzlei Luther explizit auf den „weitreichenden Gestaltungsspielraum“ hin, den der Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie hat. Dieser ermögliche es, eine ausgewogene und zielführende Norm für die nichtfinanzielle Berichterstattung festzuschreiben. Hecker empfiehlt in diesem Zusammenhang die Erweiterung des Handelsgesetzbuches um einen entsprechenden Paragraphen.
Mit der Einführung der Berichtspflicht könne sich der Trend verstärken, dass entlang von Lieferketten und Vertragsbeziehungen Informationen zu Nachhaltigkeitsbelangen angefordert werden, erläutert er weiter. Das beträfe kleine und mittlere Unternehmen, die nicht der Berichtspflicht unterliegen. Damit diese von unterschiedlichen Vertragspartnern vergleichbare Abfragen erhalten, sei es hilfreich, wenn ein von allen Beteiligten akzeptierter Berichtsstandard etabliert würde.
Das Gutachten wird in die Beratungen des Nachhaltigkeitsrates für eine Empfehlung zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zu nichtfinanziellen Informationen einfließen.
Weiterführende Informationen
Gutachten: Untersuchung zur Umsetzung CSR-Richtlinie in Deutschland unter Berücksichtigung der Initiative "Deutscher Nachhaltigkeitskodex" [PDF, 5,97 MB]