Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen die Anforderungen der zukünftigen EU-Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Informationen in allen Aspekten erfüllen. Dies zeigt ein gerade von der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsrates veröffentlichter Abgleich des DNK mit der entsprechenden EU-Richtlinie.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen zahlreiche größere Unternehmen in Deutschland und der EU Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. So fordert es die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Diese Neuregelung gilt für etwa 6.000 Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern. Indirekt werden darüber hinaus insbesondere auch mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein.
Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, können Unternehmen auf bereits bewährte Standards wie zum Beispiel den DNK zurückgreifen. Dieses Instrument wurde in Deutschland vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in einem Stakeholder-Prozess entwickelt und kann von Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden. „Der DNK macht alle wesentlichen Nachhaltigkeitsleistungen transparent und besser vergleichbar. Dabei ist er auch für Unternehmen ohne etabliertes Berichterstattungswesen einfach, flexibel und gut handhabbar“, so Ratsmitglied Alexander Bassen. „Nach derzeitigem Stand erfüllen die Anwender des DNK zudem bereits heute die EU-Berichtspflicht.“
Dies belegt auch ein umfassender Abgleich der zwanzig DNK-Kriterien mit den Anforderungen der Richtlinie. Die detaillierten Ergebnisse des Abgleichs können sich Interessierte jetzt auf der Webseite herunterladen. Hier finden sich auch umfassende Hinweise zur Anwendung des DNK und weitere Informationen zum Thema.
Weiterführende Informationen
Abgleich DNK und EU-Berichtspflicht