Nachhaltigkeitskodex erfüllt neue EU-Berichtspflicht

Berlin, 07.05.2015 – Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Unternehmen die Anforderungen der zukünftigen EU-Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Informationen in allen Aspekten erfüllen. Dies zeigt ein gerade von der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsrates veröffentlichter Abgleich des DNK mit der entsprechenden EU-Richtlinie.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen zahlreiche größere Unternehmen in Deutschland und der EU Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. So fordert es die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Diese Neuregelung gilt für etwa 6.000 Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern. Indirekt werden darüber hinaus insbesondere auch mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein.
Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, können Unternehmen auf bereits bewährte Standards wie zum Beispiel den DNK zurückgreifen. Dieses Instrument wurde in Deutschland vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in einem Stakeholder-Prozess entwickelt und kann von Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden. „Der DNK macht alle wesentlichen Nachhaltigkeitsleistungen transparent und besser vergleichbar. Dabei ist er auch für Unternehmen ohne etabliertes Berichterstattungswesen einfach, flexibel und gut handhabbar“, so Ratsmitglied Prof. Dr. Alexander Bassen. „Nach derzeitigem Stand erfüllen die Anwender des DNK zudem bereits heute die EU-Berichtspflicht.“
Dies belegt auch ein umfassender fördert verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Er misst die Nachhaltigkeitsleistung von nationalen wie internationalen Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform anhand von 20 grundsätzlichen Kriterien. Ab 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Die EU-Kommission hat den DNK als geeigneten Standard zur Erfüllung der Berichtspflicht gewürdigt. Aufgrund seiner Ausrichtung und unkomplizierten Handhabung ist der DNK jedoch auch und besonders für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet.
Der wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Der Rat entwickelt Beiträge für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, benennt konkrete Handlungsfelder und Projekte und verfolgt die Aufgabe, Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel setzt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fort und hat den RNE zum 1. Juli 2013 für weitere drei Jahre berufen.Deutscher Nachhaltigkeitskodex
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