Europas Unternehmen können und sollen über ihre unternehmerischen Nachhaltigkeitsansätze berichten und sich so einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern – daher hat die EU-Kommission bereits 2014 eine Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Kennzahlen beschlossen. Bis Ende 2016 muss die entsprechende EU-Richtlinie 2014/95/EU in nationales Recht umgesetzt werden.
Das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu in diesem Frühjahr einen Referentenentwurf vorgelegt. Das BMJV hat u.a. den RNE um Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten. Der RNE ist mit der Tendenz, die der Entwurf vorgibt, durchaus zufrieden, sieht aber noch Optimierungsbedarf. So sei es zum Beispiel wünschenswert, dass die Unternehmen konkret darlegen, bis zu welcher Tiefe der Lieferkette sie Kenntnisse über Zulieferer, Rohstoffe und Verarbeitungsbedingungen haben.
Zudem empfiehlt der Rat die Ausweitung der Berichtspflicht auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben. Auch sollte, um überhaupt eine ausreichende Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsleistungen schaffen zu können, die Verwendung von Rahmenberichtswerken nicht freiwillig, sondern verpflichtend sein.