Inzwischen hat sich auch die Europäische Kommission des Themas angenommen und möchte ein Finanzsystem etablieren, das ein nachhaltiges Wachstum fördert.
Doch auch ganz konkret ist das Thema Nachhaltigkeit in die aktuelle europäische Gesetzgebung mit eingeflossen. Mit der EU-Richtlinie EbAV-II sowie der CSR-Berichtspflicht ergeben sich gerade für Pensionskassen und Pensionsfonds Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Environmental Social und Governance (ESG) Faktoren in den Bereichen Berichtserstattung und Risikomanagement.
Welche konkreten Änderungen sich durch die Gesetzgebungen für die Branche der betrieblichen Altersvorsorge ergeben und wie eine nachhaltige Kapitalanlage dort umgesetzt werden kann, möchten wir auf unserer Veranstaltung gerne näher beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Wir würden uns sehr freuen, auch Sie hier begrüßen zu können.
Veranstalter: Rat für Nachhaltige Entwicklung, Verbraucherzentrale Bremen und WWF